AGB Hotel TraumRaum Bahnhofstraße 31 in 74072 Heilbronn

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der M&D DIKTA GmbH als Betriebsführungsgesellschaft des Design-Hotel TraumRaum mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. 



§ 2 Reservierungen

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für nicht garantierte Zimmerbuchungen gilt jeweils bis 15.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. 1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 



§ 3 Garantierte Buchungen und Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer oder Firmenstempel und rechtsgültiger Unterschrift versehen bestätigt, und die bestellten Zimmer nicht vor 15.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Die No-Show Gebühren dürfen seitens des Hotels von der zur Fixierung der Buchung angegebenen Kreditkarte abgebucht werden. Für Buchungen mittels eines Kontingentvertrages oder eine Reservierung ab 5 Zimmer pro Nacht oder für eine Buchung für mehr als 10 Nächte gelten abweichende Stornofristen und Vereinbarungen, die in den Reservierungsbestätigungen geregelt sind! 



§ 4 Zahlung, Leistungen, Preise, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 5. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Beschädigungen durch den Gast, fehlendem Interieur o.ä., ist das Hotel berechtigt eine entsprechende Abbuchung von der vorliegenden Kreditkarte vorzunehmen, um den entstandenen Schaden zu decken. 6. Aufrechnungen sind nach dem Eintreffen der Rechnung bis spätestens 10 Tagen zu bezahlen. 



§ 5 Mehrwertsteuer

Die M&D DIKTA GmbH behält sich vor, im Fall einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Preise entsprechend anzupassen. 



§ 6 Rücktritt des Kunden

1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 



§ 7 Rücktritt des Hotels 

1. Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden. - Das Hotel Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. 3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 



§ 8 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Die zur Verfügungsstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. 5. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 



§ 9 Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Das Hotel haftet für vom Gast eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe: Eine unverzügliche Anzeige im Sinne von § 703 BGB muss spätestens beim Auschecken erfolgen. Gemäß § 702 BGB ist die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen und Wertsachen auf einen Betrag beschränkt, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag in Höhe von 600,-- Euro und höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 3.500,-- Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,-- Euro der Betrag von 800,-- Euro. Soweit das Hotel im Rahmen seiner Verpflichtung aus § 702 II BGB Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder andere Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt, ist die Haftung auf vorgenannte Höchstbeträge beschränkt, es sei denn, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotelpersonals. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.



§ 10 Nichtrauchen im Hotel

Es ist untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen; eine Ausnahme bilden die dafür vorgesehenen Räume (Raucherlounge). Ein Verstoß gegen das Rauchverbot im Zimmer wird mit mindestens 150 Euro bestraft. Je nach Grad der Verunreinigung durch den Rauch behalten wir uns das Recht vor, einen dementsprechend höheren Betrag in Rechnung zu stellen, sollten spezielle Textilbehandlungen für eine Wiederherstellung eines rauchfreien Wohnens notwendig sein. Weiters räumt uns der Gast und/oder der Bucher des Zimmers das Recht ein, die uns zur Verfügung gestellte Kreditkarte mit der Strafzahlung zu belasten. Das Hotel hat das Recht bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes den Gast unverzüglich Hausverbot zu erteilen. Die Brandmeldeanlage ist sehr empfindlich und verständigt automatisch bei Auslösung die Feuerwehr. Bei unerlaubtem Rauchen auf den Zimmern und einem damit verbundenen Fehlalarm, müssen die Kosten (ca. 700- 1200 Euro) dem Verursacher (Gast) in Rechnung gestellt werden. 



§ 11 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.